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   RFH, 09.02.1940 - V 293/38   

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https://dejure.org/1940,284
RFH, 09.02.1940 - V 293/38 (https://dejure.org/1940,284)
RFH, Entscheidung vom 09.02.1940 - V 293/38 (https://dejure.org/1940,284)
RFH, Entscheidung vom 09. Februar 1940 - V 293/38 (https://dejure.org/1940,284)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 13.04.1961 - V 120/59 U

    Einordnung der entgeltlichen Untersuchungstätigkeit, Beratungstätigkeit und

    Nach dem grundlegenden Gutachten des Reichsfinanzhofs V D 1/37 vom 9. Juli 1937 (RStBl 1937 S. 1306, Slg. Bd. 42 S. 253), dem sich die Rechtsprechung durchweg angeschlossen hat, ist die Vorschrift über die Umsatzsteuerfreiheit der Ausübung öffentlicher Gewalt nur mit "gebührender Vorsicht" anzuwenden; denn die Umsatzsteuer ist eine allgemeine, grundsätzlich jeden Umsatz belastende Verbrauchsteuer, bei deren Durchführung dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine besondere Bedeutung zukommt, weil der private Unternehmer nicht durch den Wettbewerb steuerlich begünstigter Körperschaften des öffentlichen Rechts benachteiligt werden darf (Urteil des Reichsfinanzhofs V 293/38 vom 9. Februar 1940, RStBl 1940 S. 575, Slg. Bd. 48 S. 135).
  • BFH, 06.07.1967 - V 76/64

    Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Norddeutschen Rundfunk - Steuerbarkeit von

    Der Grundsatz, daß der private Unternehmer nicht durch den Wettbewerb steuerlich begünstigter KöR bebachteiligt werden darf (Entscheidung des RFH V 293/38 vom 9. Februar 1940, RFH 48, 135, RStBl 1940, 575, und Entscheidung des BFH V 120/59 U vom 13. April 1961, BFH 73, 84, BStBl III 1961, 298) wird von diesen Leistungen nicht berührt.
  • BFH, 17.02.1972 - V R 55/69

    Krankenanstalt - Behandelte Patienten - Unterbringung in Anstalt

    Dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung kommt hier eine besondere Bedeutung zu, weil der private Unternehmer nicht durch den Wettbewerb der Körperschaft benachteiligt werden darf (Urteil des RFH V 293/38 vom 9. Februar 1940, RFH 48, 135, RStBl 1940, 575).
  • BFH, 18.08.1966 - V 21/64

    Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine Handwerkskammer bei Förderung des

    Dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung kommt hier eine besondere Bedeutung zu, weil der private Unternehmer nicht durch den Wettbewerb der KöR benachteiligt werden darf (Urteil des RFH V 293/38 vom 9. Februar 1940, RFH 48, 135, RStBl 1940, 575).
  • BFH, 18.09.1952 - V 3/51 U

    Umsatzsteuerpflicht einer Tätigkeit, die der Erfüllung öffentlich-rechtlicher

    Der Kreis dieser Betriebe ist in der genannten Bestimmung erschöpfend aufgezählt und kann nicht beliebig erweitert werden (Vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V 293/38 vom 9. Februar 1940, RStBl. 1940 S. 575).
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